Fragen an BGE & Politik

Fragen an BGE zu Bahlburg als Gebiet zur Methodenentwicklung


1. Alle verfügbaren geowissenschaftliche Daten sind bereits im Zwischenbericht nach den 11 Abwägungskriterien mit Unterkriterien der Anlagen 1-11 zu § 24 bewertet worden.

Was soll bei der Methodenentwicklung anhand der Pilotregionen auf dieser Grundlage ohne örtliche Erkundungen konkret weiter ausgewertet werden? Bitte konkret anhand von Beispielen darlegen.


2. Alle drei vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (repräsentative nach § 14, weiterentwickelte nach § 16 und umfassende nach § 18) bestehen (vereinfacht gesagt) aus einer Festlegung des jeweils genauen Untersuchungsraums, einer Geosynthese (Interpretation der geowissenschaftlichen Daten), einem vorläufigen Sicherheitskonzept und einer vorläufigen Endlagerauslegung (für die „repräsentative“ vS. eingeschränkt durch § 6 Abs. 4 auf Größe des nutzbaren Bereichs, Barrieren gegen Störfaktoren etc.). Dies immer orientiert an den Sicherheitsanforderungen „sicherer Einschluss“, Rückholbarkeit 500 Jahre, Wartungsfreiheit und gemessen an den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien des § 24.


Für die Anwendung der Sicherheitskriterien nach § 24 ist auf den Seiten 115-120 des Zwischenberichts ausführlich eine Methode beschrieben worden. Welche andere Methode soll nun am Salzstock Bahlburg entwickelt werden? Bitte konkret darlegen.


3. Handeln und Maßnahmen sind in diesem sensiblen Bereich nur aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben möglich.


Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage des StandAG oder der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung werden Regionen zur Methodenentwicklung für die repräsentative Sicherheitsuntersuchung festgelegt?


4. Gibt es ein Verfahren bzw. ein gesetzlich festgelegtes Kriterium zur Auswahl eines konkreten Standortes für die Pilotregionen? Es bestehen erhebliche Zweifel, dass es alleine die Behauptung der Mittelmäßigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse die Standortauswahl rechtfertigt. Dies zumal das auf mehrere Standorte zutreffen würde.


5. Die ausgewählten „Modellregionen“ sind der Auffassung, dass trotz gegenteiliger Behauptung die Wahl der vier Standorte eine Vorfestlegung bedeutet. Um diesem Eindruck zu begegnen, fordern sie, die Modellregionen für die vier Wirtsgesteine in einem öffentlichen Losverfahren auszuwählen und lassen dies rechtlich prüfen. Kann dieser Vorgang dadurch abgekürzt werden, dass dieses Verfahren von der BGE freiwillig gewählt wird?


6. Aus welchem Grund wurde bei einer reinen weiteren Auswertung vorhandener Daten dieser Vorgang öffentlich gemacht mit der Folge, dass durch die Namensnennung Bahlburg bundesweit als favorisierter Endlagerstandort betrachtet wird und schon jetzt Grundstücke unverkäuflich werden und eine ganze Region in existenzielle Angst gestürzt wird. Bitte verwenden Sie in diesem Fall nicht den Gedanken der Transparenz als Begründung.


7. Was bedeutet konkret „Erprobung von numerischer Modellierung“, die in Bahlburg nach dem Steckbrief durchgeführt werden soll?


8. Was heißt Methode in Bezug auf die repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen konkret?


9. Ist die Annahme zutreffend, dass § 3 Abs. 3 EndlSiUntV verpflichtet, die repräsentative Sicherheitsuntersuchung für alle Teilgebiete durchzuführen?


10. Für große Flächen des Bundesgebiets liegen wenig geowissenschaftliche Daten vor.


a) Ist es zutreffend, dass für ca. 40 % des Bundesgebietes gar keine Geo-Daten vorliegen?


b) Ist es zutreffend, dass für die großflächigen Teilgebiete Ton und Granit unzureichende Geo-Daten vorliegen? Welche Daten gibt es überhaupt über diese Gebiete?


c) Liegen für die Modellregionen Ton und Granit ausreichend Geo-Daten vor, um die repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen?


d) Werden diese Daten (zu a, b und c) gemäß § 13 Abs. 2 nacherhoben, damit nicht die Bundesländer, die umfangreiche Daten vorgelegt haben oder die Salzstöcke, über die mehr Geo-Daten vorliegen, im Nachteil sind? Liegt bereits die erforderliche diesbezügliche Empfehlung vor?


e) Wie werden dort (Ton und Granit) die Daten erhoben, die Grundlage für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sind? Und an wie vielen Einzelstandorten der großflächigen Teilgebiete Ton und Granit werden Geodaten erhoben?


f) Wird für die gesamten großen Teilgebiets-Flächen (Ton und Granit) eine Datenerhebung als Grundlage für die repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt?


g) Wie wollen Sie sicherstellen, dass von den anderen Wirtsgesteinen (Ton und Kristallin) eine vergleichbare Datenlage, wie bei den Salzstöcken vorhanden, geschaffen wird, damit wirklich der beste Standort gefunden werden kann?


11. Sollten keine Nacherhebungen für Geodaten für die großflächigen Teilgebiete Ton und Granit durchgeführt werden, wie soll dann sichergestellt werden, dass wirklich der geologisch geeignetste Standort gefunden wird?


12. Planungsrechtliche Abwägungskriterien gemäß § 25 StandAG


a) Wann werden die planungsrechtlichen Kriterien für die Standorteinengung herangezogen? Schon wenn die Entscheidung für die oberirdische Erkundung getroffen wird, also am Ende von Phase 1 und vor Phase 2?


b) Zählt zu den planungsrechtlichen Standortfaktoren auch die Bevölkerungsdichte in einem weiteren Umkreis? Wie weit wird dieser Umkreis voraussichtlich gezogen?


c) Bei der Auswahl von Standorten nach § 14 Abs. 2 zur übertägigen Erkundung werden in die Abwägung auch planungswissenschaftliche Kriterien (Entfernung zur Wohnbebauung, Trinkwasservorkommen, Naturschutzgebiete etc.) berücksichtigt. Ist davon auszugehen, dass Standorte innerhalb von Metropolregionen bei mehreren anderen geowissenschaftlich gleich geeigneten Standorten ausgeschieden werden?


13. Ist es zutreffend, dass die 4 Modellregionen für die weitere Standortauswahl ausscheiden?


14. Wie bewerten Sie die sich aus internationalen Forschungen ergebende Annahme, dass eine Einlagerung in größerer Tiefe, als aktuell von der BGE geplant, erfolgen müsste, um die Gasdichtigkeit zu erzielen?


15.   Ist es zutreffend, dass die Deckschicht beim Salzstock Bahlburg nicht optimal ist?


16.   Wie bewerten Sie die Einschätzung von Herrn Professor Christian Hübscher,


dass zukünftige Eiszeiten die oberen 1 bis 2 km der Erdkruste beeinflussen werden? Planen Sie, sein Institut mit detaillierten Berechnungen zu beauftragen, damit in dieser Frage mehr Sicherheit geschaffen werden kann?


17. Wie viele Teilgebiete werden voraussichtlich für die übertägige Erkundung (Phase 2) ausgewählt?



Fragen an Politiker


Warum wurden die vom Land für Bürgerinformation und Expertise bereitgestellten Mittel nicht beantragt?


Setzen Sie sich dafür ein, dass diese Mittel bei der nächsten Vergaberunde in 2022 beantragt werden?


Bundesweit wird der Ort Bahlburg als Atommüllendlagerstandort gehandelt. Welche Auswirkungen hat das nach Ihrer Meinung?


Mit welchen Auswirkungen wäre es für Bahlburg, Winsen und die Metropolregion verbunden, wenn das Endlager in Bahlburg entstehen würde?


Suzan Goldschmidt